Baumfällung

Bäume können durch Alter, Verletzungen oder Umwelteinflüsse krank werden und somit ein Sicherheitsrisiko darstellen. Bei ungünstigen Standortbedingungen, Baumkrankheiten oder erheblichen Schäden ist eine Baumfällung oft unvermeidlich. Wir sind Ihr zuverlässiger und sicherer Partner für Baumfällarbeiten. Alle unsere Arbeiten sind selbstverständlich haftpflichtversichert.

Unsere Leistungen zur Baumfällung

  • Individuelle Beratung zur Baumfällung

  • Durchführung von Baumfällungen, auch in schwieriger Umgebung

  • Absicherung des Gefahrenbereichs

  • Unterstützung bei Anträgen und Genehmigungen für das Fällen von Bäumen

  • Erstellung eines transparenten Angebots

  • Schonende Fällung durch Seilklettertechnik

  • Saubere Übergabe des Gartens nach Abschluss der Arbeiten

Mushrooms growing on a tree in a forest
Mushrooms growing on a tree in a forest

Beratung zur Baumfällung

Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung vor Ort und helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob ein Baum tatsächlich gefällt werden muss oder ob er durch Baumpflegemaßnahmen erhalten werden kann. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Der richtige Zeitpunkt für eine Baumfällung

Der ideale Zeitraum für eine Baumfällung liegt während der Vegetationsruhe von Oktober bis Ende Februar, wie es das Bundesnaturschutzgesetz vorgibt. Dies erleichtert zudem die Entsorgung, da der Baum zu diesem Zeitpunkt laubfrei ist.

Eine Fällung ist jedoch auch außerhalb dieser Zeit möglich, wenn die Verkehrssicherheit gewährleistet werden muss oder ein Umsturz droht. Wir kümmern uns gerne um die notwendigen Genehmigungen und bieten Ihnen einen Komplett-Service.

Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes

Wenn keine Baumschutzsatzung der Gemeinde entgegensteht, erlaubt §39 des Bundesnaturschutzgesetzes ganzjährig das Fällen und Schneiden von Bäumen auf Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen und Friedhöfen, sofern keine Lebensstätten geschützter Tiere wie Vogelnester vorhanden sind.

Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht, wie das Entfernen von Totholz oder bruchgefährdeten Ästen, sowie die Fällung abgestorbener Bäume sind ganzjährig zulässig.

Für größere Schnittarbeiten oder Fällungen empfiehlt sich jedoch der Zeitraum März bis Mai, da in dieser Phase die Wundheilung für den Baum optimal ist.

Baumfällung in schwierigen Umgebungen

Die angewandte Fälltechnik richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten, der Baumgröße und dem Zustand des Baumes.

  • Einfache Fällung: Der Baum wird vollständig gefällt.

  • Stückweise Fällung: Baumteile werden stückweise abgetragen und abgeseilt, um Hindernisse zu umgehen.

  • Baumrodung: Der Baum samt Wurzelstock wird entfernt.

Steht der Baum in einer ungünstigen Lage, wie zwischen Gebäuden, nahe an Stromleitungen oder ohne Zugang zum Nachbargrundstück, wenden wir spezielle Techniken wie die Seilklettertechnik an. Hierbei werden Äste und Stammstücke gezielt abgeseilt, sodass weder Gebäude noch Pflanzen Schaden nehmen.

Absicherung des Gefahrenbereichs

Unser Komplett-Service umfasst auch die Planung und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen, wie die Absicherung des Gefahrenbereichs, Verkehrsbeschilderung oder Umleitungen. Wir übernehmen sämtliche Behördengänge, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Schonende Baumfällung durch Seilklettertechnik

Die Seilklettertechnik ermöglicht eine besonders schonende Baumfällung, insbesondere in schwierigen Umgebungen. Baumteile werden dabei stückweise abgetragen und sicher abgeseilt. So bleiben umliegende Flächen wie Hinterhöfe, Pflanz- oder Rasenflächen unbeschädigt.

Im Vergleich zu Hubsteigern vermeidet diese Technik auch Schäden an der Baumwurzel, die durch das Gewicht des Geräts entstehen könnten.

Antrag für eine Baumfällung

Vor einer Baumfällung müssen je nach Region Vorschriften des Artenschutzes (Fällzeitraum: Oktober bis Februar) und der lokalen Baumschutzsatzung beachtet werden. Besonders in städtischen Gebieten stehen Bäume ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Alter unter besonderem Schutz.

Wir beraten Sie zu den rechtlichen Vorgaben und übernehmen bei Bedarf die Antragstellung für eine Ausnahme- oder Fällgenehmigung. Sie können den Antrag auch selbst bei der zuständigen Behörde einreichen.

Nach der Baumfällung: Wir hinterlassen Ihren Garten sauber

Nach der Baumfällung kümmern wir uns um die fachgerechte Aufarbeitung und Entsorgung des Baums. Auf Wunsch schneiden wir das Stammholz auf Ofenlänge zu. Soll der Baumstumpf entfernt werden, setzen wir eine Wurzelstockfräse ein.

Die beim Fräsen entstehenden Holzspäne können als Mulchmaterial in Ihrem Garten verbleiben. Sprechen Sie uns an – wir finden für jedes Anliegen eine Lösung!

Unsere Spezialfällungen umfassen:

  • Fällungen im freien Gelände

  • Arbeiten mit moderner Seilklettertechnik

  • Einsätze mit Hubsteigern oder Großgeräten